Mit der BEG-Reform 2024 wurde die Förderung des Heizungstauschs neu strukturiert. Heute setzt sich der maximale Zuschuss aus mehreren Bausteinen zusammen — wer alle nutzt, kommt auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Die vier Bausteine
Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 20 % (für selbstnutzende Eigentümer, Tausch funktionierender Öl-/Gas-Heizung), Effizienzbonus 5 % (Erdwärme oder natürliches Kältemittel), Einkommensbonus 30 % (zu versteuerndes Einkommen < 40.000 €/Jahr).
Förderfähige Kosten
Die Förderung wird auf 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit gedeckelt. Bei einer 70-%-Förderung sind das maximal 21.000 € Zuschuss.
Was wir für Sie tun
Wir erstellen die technische Projektbeschreibung, prüfen Bonus-Voraussetzungen, reichen den Antrag fristgerecht ein und übernehmen die Korrespondenz mit der BAFA bis zur Auszahlung.