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heizfein

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Demo-Inhalt. Diese AGB sind ein Strukturbeispiel und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Insbesondere die Klauseln zur Zahlung, Abnahme, Gewährleistung und zum Widerrufsrecht müssen auf das konkrete Geschäftsmodell zugeschnitten werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen heizfein GmbH (nachfolgend „heizfein") und ihren Kunden über die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen, Stromspeichern, Wallboxen sowie zugehöriger Steuerungstechnik.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit heizfein ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von heizfein sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von heizfein oder durch Ausführung der bestellten Leistungen zustande.

Bei Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Vor-Ort-Aufmaß) wird der Kunde gesondert über sein Widerrufsrecht belehrt (§ 4).

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

heizfein ist berechtigt, geringfügige technische Änderungen vorzunehmen, sofern hierdurch die Funktion nicht beeinträchtigt wird und sie dem Kunden zumutbar sind. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. ab Übergabe der Ware. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden mit der Auftragsbestätigung übergeben.

Bei Dienst- und Werkleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er mit Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Auf Wunsch des Verbrauchers kann mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden — in diesem Fall ist im Widerrufsfall Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB zu leisten.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Preise verstehen sich in Euro, gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Stromspeichern für oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, gilt seit dem 01.01.2023 der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sofern nicht anders vereinbart, sind 30 % des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung, 60 % bei Materiallieferung und 10 % nach Abnahme zur Zahlung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart sind.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Vorlieferanten oder behördlichen Genehmigungs­verfahren verlängern die Leistungszeit angemessen. heizfein informiert den Kunden unverzüglich.

§ 7 Abnahme

Werkleistungen sind durch den Kunden nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme wird in einem Protokoll dokumentiert; etwaige Mängel sind dort schriftlich festzuhalten.

Verweigert der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund oder nutzt er die Anlage in Betrieb, gilt die Abnahme als erklärt (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs­vorschriften. Für Arbeiten an Bauwerken (§ 650a BGB) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); im Übrigen zwei Jahre.

Für die gelieferten Komponenten (Wärmepumpe, PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Wallbox) gelten ergänzend die jeweiligen Hersteller­garantien. Diese stehen Ihnen zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Mängelrechten zu und beschränken diese nicht.

§ 9 Förderanträge

heizfein erstellt und reicht auf Wunsch des Kunden Förderanträge bei BAFA, KfW und Länderprogrammen ein. Die abschließende Bewilligung liegt im Ermessen der jeweiligen Förderstelle.

Eine Garantie für die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln übernimmt heizfein nicht. Bei korrekter Antragstellung haftet heizfein nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von heizfein, soweit dies mit der bauseitigen Verbindung (§ 946 BGB) vereinbar ist.

§ 11 Haftung

heizfein haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet heizfein nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben zwingende Verbraucher­schutzvorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von heizfein.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.